Gegenentwurf zur Kita-Initiative

Kanton Luzern: Der Regierungsrat will dem Kantonsrat einen Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» unterbreiten. Nun beginnt die Vernehmlassung.

Der Luzerner Regierungsrat anerkenne den Handlungsbedarf in der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulbereich, schreibt dieser in einer Mitteilung. Aus seiner Sicht ist die Initiative «Bezahlbare Kitas für alle» jedoch abzulehnen, «weil damit die heute von den Gemeinden ausgeübten Aufgaben zum Kanton hin verschoben würden». Das sei sachlich nicht begründet, findet der Regierungsrat. Ausserdem hätte die Initiative mit rund 72 Millionen Franken pro Jahr hohe Kosten zur Folge, da auch Eltern mit hohem Einkommen entlastet würden.

Der Regierungsrat plant, einen Gegenentwurf zu unterbreiten. Dieser sieht die Einführung eines einheitlichen, subjektorientierten Modells mit Betreuungsgutscheinen sowie verbindlichen Mindestqualitätsvorgaben vor. Mit den Betreuungsgutscheinen wird der Besuch einer Kita oder ei-ner Tagesfamilie bei nachgewiesenem Bedarf vergünstigt. Damit würden erwerbstätige Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen entlastet, hält der Regierungsrat fest. «Der Gegenentwurf und die geplante Steuergesetzrevision 2025 mit der Erhöhung des Fremdbetreuungsabzugs bilden ein Gesamtpaket, welches alle Eltern finanziell bei der familienergänzenden Kinderbetreuung entlasten wird», führt Gesundheits- und Sozialdirek­torin Michaela Tschuor aus.

Mit dem neuen Gesetz sollen zudem kantonsweit Mindestqualitätsvorgaben gelten. Neu soll der Kanton für die Bewilligung und Aufsicht von Kitas und Tagesfamilienorganisationen zuständig sein. Für den Versorgungsauftrag sowie die Anspruchsprüfung und Beitragsabwicklung der Betreuungsgutscheine sollen jedoch die Gemeinden zuständig bleiben.


Gegenfinanzierung durch Gemeinden

Gemäss dem Gesetzesentwurf soll sich der Kanton neu zu 50 Prozent an den Kosten beteiligen und entsprechende Beiträge an die Gemeinden ausrichten. Der Regierungsrat erwartet, «dass die neuen Aufgaben des Kantons von den Gemeinden gegenfinanziert werden». Das neue Kinderbetreuungsgesetz soll auf Anfang 2026 in Kraft gesetzt werden. Nun hat die Regierung das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung eröffnet. Diese dauert bis am 28. Juni.

11.04.2024 :: pd