Mehr Stellenprozent für die Verwaltung

Grosshöchstetten: Der Gemeinderat hat beschlossen, den Stellenetat auf der Verwaltung zu erhöhen. Der heutige Beschäftigungsgrad ist zu tief, wie eine Analyse bestätigt hat.

Gemeindekader durchgeführte Arbeitsplatzbewertung zeige auf, dass der aktuelle Personalbestand für die Bearbeitung der anfallenden Arbeiten nicht mehr ausreiche, teilt der Gemeinderat Grosshöchstetten mit. Insbesondere bei der Liegenschaftsverwaltung und bei Liegenschafts­projekten bestehe ein höherer Personalbedarf. Und bei der Arbeits- und Betriebssicherheit würden die Anforderungen steigen. Um auch bei den Planungsgeschäften die nötigen Impulse einbringen zu können, will der Gemeinderat die nötigen Ressourcen dafür schaffen. Dabei seien die Resultate der Arbeitsplatzbewertung nicht 1:1 übernommen worden und Erhöhungen würden nur anteilsmässig gewährt. Der Stellenetat soll zu einem späteren Zeitpunkt erneut überprüft und, zum Beispiel nach Abschluss umfangreicher Projekte, der neuen Situation angepasst werden.


130 Stellenprozente mehr

Der Stellenbestand der Bauverwaltung wird um 50 auf neu 450 Prozent erhöht. Für den Werkhof wurde eine Erhöhung um 30 auf 320 Prozent beschlossen. «Einerseits begründet sich dies mit höherem Aufwand infolge der Erweiterung des Gemeindegebiets anlässlich der Fusion mit Schlosswil im Jahr 2018», so der Gemeinderat. Dies sei bis anhin nicht angepasst worden. Andererseits habe man das Angebot mit dem Entsorgungshof und den diversen Entsorgungsmöglichkeiten kontinuierlich ausgebaut.

Die bisherigen Bereiche Hochbau und Tiefbau werden zum neuen Bereich Bau zusammengeführt, «was eine optimalere Organisation mit stufengerechter Zuweisung von Aufgaben möglich macht», erklärt der Gemeinderat. Dies bringe auch aus finanzieller Sicht bei der Entwicklung der Personalkosten einen Mehrwert.

Auf dem Gesamtbestand der Gemeindeverwaltung mit rund 1200 Stellenprozenten wurde zudem ein zusätzlicher Etat von weiteren 50 Prozent beschlossen. Der Gemeinderat will der Verwaltungsleitung damit einen Handlungsspielraum geben, «um je nach Entwicklung der Geschäfts­tätigkeit dynamisch und dort wo nötig reagieren zu können». 

11.04.2024 :: pd