Kanton Luzern: Ab 2026 erhalten die Gemeinden um 12,7 Millionen Franken tiefere Kantonsbeiträge für ihre Schulraumkosten. Der Gemeindeverband prüft rechtliche Schritte.
Seit 2024 gilt im Kanton Luzern ein neues System für die Finanzierung der Volksschulen. Dabei richtet der Kanton seine Beiträge an die Gemeinden auf Basis von sogenannten Standardkosten aus. Diese werden von Kanton und Gemeinden partnerschaftlich festgelegt. Im Bereich der Raumkosten – dazu gehört alles, was mit Liegenschaften zu tun hat – konnte man sich bisher auf keinen Standard einigen, wie aus einer Mitteilung des kantonalen Bildungs- und Kulturdepartements hervorgeht. Aktuell werden die Beiträge noch aufgrund der effektiven Liegenschaftskosten berechnet. Ab 2026 soll damit Schluss sein. Ab dann werden die Beiträge auf Basis eines um 15 Prozent gestutzten Mittelwerts berechnet, wie es in der Mitteilung heisst. Das bedeutet, dass Gemeinden mit sehr hohen oder sehr tiefen Liegenschaftskosten nicht in die Berechnung einfliessen. Die Luzerner Regierung bezeichnet dies in der Mitteilung als «faire und transparente Lösung». Mit der Umstellung würden die anrechenbaren Raumkosten von bisher gut 73´000 auf rund 62´500 Franken pro Klasse sinken. Die Gemeinden erhalten somit um 12,7 Millionen Franken tiefere Kantonsbeiträge.
Sparen auf Kosten der Gemeinden?
Der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) kritisiert diesen Entschluss in einer Mitteilung als «einseitige und unverständliche Sparübung auf Buckel der Gemeinden». Es habe sich als komplexe Herausforderung herausgestellt, bei den Schulraumkosten Standardkosten festzulegen, weil die Verhältnisse in den 79 Luzerner Gemeinden sehr unterschiedlich seien. Die Regierung lege nun einen einseitigen und willkürlichen Wert fest, welcher nichts mit der Realität zu tun habe, so der Gemeindeverband. «Die Schulhäuser haben deswegen nicht plötzlich kleinere Bau- und Betriebskosten.» Aus Sicht des VLG verletzt das Vorgehen rechtliche Grundlagen. Diese legten fest, dass die Standardkosten bei der erstmaligen Festlegung 50 Prozent der kommunalen Betriebskosten decken müssten. Der Verband will nun rechtliche Schritte prüfen.