Kanton Bern: Das Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit wurden nochmals geprüft. Die Bestimmungen zu Personensicherheitsprüfungen sollen detaillierter sein.
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) hat das Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit für die zweite Lesung im Grossen Rat vorberaten. Sie sollte sich unter anderem noch einmal mit den Bestimmungen zu den Personensicherheitsprüfungen befassen. Damit sollen Behörden feststellen, ob eine Person wegen Vorstrafen weniger vertrauenswürdig oder wegen Schulden potenziell erpressbar ist. Gemäss dem ursprünglichen Antrag des Regierungsrates sollte die einzelnen Behörden gestützt auf ihre Risikobeurteilung festlegen, welche Personen sie wie oft einer Personensicherheitsprüfung unterziehen und welche Daten sie dabei erheben wollen. Der Grosse Rat verlangte hier detailliertere Regelungen. Die SAK schlägt nun vor, sich an die Regelung im Bundesgesetz anzulehnen.
Neu zwei Stufen und eine Liste
Insbesondere soll es neu zwei Stufen von Personensicherheitsprüfungen geben: eine Grundsicherheitsprüfung und eine erweiterte Personensicherheitsprüfung. Je nach Stufe erhalten die Behörden unterschiedliche Berechtigungen, um Daten zu erheben. Ausserdem soll der Entscheid, welche Personen geprüft werden sollen, nicht mehr Sache jeder einzelnen Behörde sein. Stattdessen sollen die übergeordneten Behörden eine Liste der Funktionen erlassen, bei denen Personensicherheitsprüfungen erfolgen müssen und dabei auch die entsprechende Prüfstufe festlegen. «Die Funktionenlisten sollen unter anderem auch sicherstellen, dass verwaltungsweit einheitlich eingesetzte Funktionen gleich behandelt werden», hält die SAK fest. Mitglieder des Grossen Rates und des Regierungsrates sind von Personensicherheitsprüfungen ausgenommen, da sie vom Volk gewählt werden. Richterinnen und Richter sowie die Generalstaatsanwaltschaft werden jedoch vom Grossen Rat gewählt. Für diese Personengruppe beantragt die SAK eine separate Regelung: So soll sich eine Prüfung auf das Einholen von Daten aus dem Strafregister oder aus den Registern der Betreibungs- und Konkursbehörden vor der Wahl beschränken. Damit würde die bereits heute angewandte Praxis weitergeführt, schreibt die Kommission. Der Grosse Rat wird das Gesetz in der Sommersession in zweiter Lesung beraten.