Ja zu Obergrenze für Finanzhilfen

Kanton Bern:

Das Innovationsförderungsgesetz befindet sich in Revision, um neben den befristeten Anschubfinanzierungen neu auch wiederkehrende Finanzhilfen anbieten zu können. Bei der ersten Lesung hat der Grosse Rat die Finanzkommission (Fiko) beauftragt, eine frankenmässige Grenze vorzuschlagen. <>Die Fiko hat sich nun für die Begrenzung der Förderung für Einzelgesuche ausgesprochen. «Die Höhe der Begrenzung wird bei 16 Millionen Franken angesetzt, wobei mit der Formulierung ‹in der Regel› eine begründbare Abweichung gegen oben möglich bleibt», schreibt die Fiko. Zudem werde vorgesehen, dass bei Gesuchen mit einem «ausserordentlich grossen volkswirtschaftlichen Nutzen» in Ausnahmefällen die 16-Millionen-Grenze überschritten werden könne. Die Mehrheit der Finanzkommission hat sich für die Begrenzung ausgesprochen, «weil sie eine für den Gesuchsteller realistische und für den Kanton verkraftbare Grössenordnung vorgeben will». Begründete Ausnahmen blieben zudem möglich. Die Minderheit wollte keine Obergrenze im Gesetz festschreiben und die Beiträge nach den Bedürfnissen der Gesuchsteller und den finanziellen Möglichkeiten des Kantons jeweils im Einzelfall festlegen. Das Gesetz kommen für die zweite Lesung in die Sommersession des Grossen Rates.

17.04.2025 :: pd