Kanton Luzern:
Das kantonale Gesetz über den Finanzausgleich soll mit einer Teilrevision überarbeitet werden. Darüber entscheiden
die Stimmberechtigten des Kantons Luzern am 18. Mai 2025. Die Teilrevision reagiere auf die
erfreuliche, aber regional unterschiedliche Entwicklung der Steuererträge, wie der Regierungsrat in einer
Mitteilung schreibt. Mit der Vorlage solle die Solidarität unter den Gemeinden gestärkt und die Entwicklung des
Finanzausgleichs im Gleichgewicht gehalten werden. Im Kantonsrat betonten alle
Fraktionen, dass die Teilrevision ein breit abgestützter Kompromiss sei, der Geber- und Empfängergemeinden
entgegenkomme. Der Rat hat das Geschäft mit lediglich zwei Nein und drei Enthaltungen gutgeheissen.