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Freie Wahl bei Feuerungskontrolle

Kanton Bern:

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sollen künftig die Kon­trollpersonen bei Feuerungskontrollen frei wählen können. Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) spricht sich für die vorgesehenen Änderungen im Lufthygienegesetz aus. Anlagebesitzer und Anlagebesitzerinnen (zum Beispiel einer Heizung) sollen zudem umweltrechtliche und polizeiliche Aufgaben in Eigenregie koordinieren und in Auftrag geben können. Die BaK befürwortet die vorgesehene Liberalisierung, «da sie mehr Spielraum für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bringt und die Zuständigkeiten für sämtliche Feuerungskontrollen vereinheitlicht», wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Im Zuge dieser Änderung werden zudem Datenschutzbestimmungen aufgenommen sowie Anpassungen aufgrund von Änderungen des übergeordneten Bundesrechts vorgenommen. 

Aus Sicht der BaK ist die Vorlage bereit für die zweite Lesung im Grossen Rat.

02.02.2023 :: pd