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Kalte Progression wird ausgeglichen

Kanton Bern:

Aufgrund der Teuerung ist bei den Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auszugleichen, kündigt die Berner Regierung an. «Steigen als Folge der Teuerung die Lohneinkommen, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern. Um das zu vermeiden, sieht das bernische Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge aufgrund der Teuerung vor.» 

Seit dem letzten umfassenden Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2011 hat die aufgelaufene Teuerung insgesamt 3 Prozent erreicht. 

Der bernische Regierungsrat wird die nötige Anpassung mittels Verordnung per 1. Januar 2024 beschliessen. Die Zuständigkeit zur Anpassung der übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge liegt beim Grossen Rat. Der Regierungsrat wird ein entsprechendes Dekret vorbereiten, das ebenfalls Anfang 2024 in Kraft treten kann.

26.01.2023 :: pd