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Im Heim oder zu Hause betreut

Kanton Bern:

Der Kanton Bern will die Finanzierung für Menschen mit Behinderungen umstellen. Neu sollen ihnen Budgets für die Unterstützungsleistungen direkt zugesprochen werden. «Menschen mit Behinderungen haben dadurch beispielsweise die Möglichkeit zu wählen, ob sie in einem Heim oder zu Hause Betreuungsleistungen beziehen möchten», teilt die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) mit. Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Aufbauarbeiten bei der GSI seien im Gange, informiert diese. Mittels einer Ausschreibung sucht sie nun eine externe Partnerin für die Aufgaben der Bedarfsprüfungsstelle. Diese soll den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen gegenprüfen und bemessen, so dass der Kanton über die konkrete Leistungshöhe entscheiden kann.

26.01.2023 :: pd