Kanton will sich finanziell trimmen

Kanton Luzern: Die Regierung will die Steuern senken. In allen Bereichen soll die Steuer­belastung sinken. Auch will der Kanton Luzern attraktiver für Firmen werden.

Die letzte Steuergesetzrevision im Kanton Luzern liegt zwei Jahre zurück. Jetzt plant der Luzerner Regierungsrat ein neues Paket an steuerlichen Veränderungen, das per 2025 umgesetzt werden soll. Fest steht laut dem Regierungsrat: «Diese Revision kann erst vorangetrieben werden, wenn die Vorgaben durch den Bund der OECD-Mindestbesteuerung definitiv vorliegen.» 

Profitieren von der Steuergesetzrevision sollen natürliche und juristische Personen. So unter anderem natürliche Personen mit tiefem Einkommen. Damit will der Luzerner Regierungsrat die Schwelleneffekte beim Austritt aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe reduzieren.

Folgende wesentlichen Massnahmen schlägt die Regierung bei den natürlichen Personen vor:

Ein neuer degressiver Sozialabzug für tiefe Einkommen.

Eine Vereinfachung und Erhöhung des Kinderabzugs auf neu 10´000 Franken beziehungsweise 12´800 Franken bei Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort.

Ein höherer Abzug für die Drittbetreuung von Kindern von 6000 Franken auf 25´000 Franken.

Ein neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Versicherung und Vorsorge – unabhängig des Zivilstandes.


Und diese Neuerungen sind für für juristische Personen vorgesehen:

Die Einführung einer festen Kapitalsteuer von 0,01 Promille für das gesamte steuerbare Eigenkapital.

Eine Patentbox mit einer Entlastung von neu 90 statt 10 Prozent. Mit dem Instrument Patentbox werden Aufwendungen von Firmen für Forschung und Entwicklung sowie Erträge aus in- oder ausländischen Patenten steuerrechtlich privilegiert behandelt.

Ein optionaler Abzug von 50 Prozent des Aufwands für Forschung und Entwicklung.

Kantonale nicht-fiskalische Standortmassnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung.


«Die finanziellen Auswirkungen der Massnahmen werden kantonal einerseits durch die Mehreinnahmen der OECD-Mindeststeuer getragen», schreibt der Regierungsrat in seiner Meldung. Andererseits sind im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026 jährlich 40 Millionen Franken eingestellt. Die Luzerner Regierung ist überzeugt, «ein ausgewogenes Paket für die Bevölkerung und die Unternehmen im Kanton Luzern erarbeitet zu haben», lässt sich Finanzdirektor Reto Wyss zitieren.

Die Vernehmlassung endet am 17. Februar 2023. Dann wird das Finanzdepartement eine Botschaft zur Steuergesetzrevision erarbeiten. 

24.11.2022 :: pd