Abwasser Lauterbach in Oberburg – für die Betroffenen wirds teuer

Abwasser Lauterbach in Oberburg – für die Betroffenen wirds teuer
Auf diesem Grundstück der Familie Oppliger darf künftig zonenkonform campiert werden. / Bild: Daniel Schweizer (sdl)
Oberburg: Der Neubau der Abwassersanierungsleitung Lauterbach kann endlich in Angriff genommen werden. Und an der Krauchthalstrasse darf künftig zonenkonform campiert werden.

Das Projekt «Neubau Abwassersanierungsleitung Lauterbach» sei bereits 2015 aufgegleist, wegen der Kosten für Gemeinde und Private aber immer wieder hinausgeschoben worden, erklärte der Gemeinderat Beat Krähenbühl an der Gemeindeversammlung in Oberburg vom letzten Montag. Ziel des Projekts sei, in den Gebieten Lauterbach-Hundsrüti (Lützelflüh) sowie Tanne-Oberried-Breitenwald-Gumm (Oberburg) diverse bestehende Wohngebäude sowie Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe neu an die Abwasserreinigungsanlage anzuschliessen. Gesamthaft handle es sich um 26 Liegenschaften aus Lützelflüh und Oberburg mit Anschlusspflicht. 14 weitere Gebäude könnten freiwillig an die öffentliche Abwasserleitung angeschlossen werden.


Skalierbare Variante

Um auch künftig weitere Liegenschaften erschliessen zu können, habe man sich für die Variante «Maximal» entschieden. Sie umfasse eine Erweiterung der bestehenden Pumpdruckleitung und den Anschluss aller Liegenschaften im betroffenen Gebiet. Bei dieser Variante führe die öffentliche Abwasserleitung bis in den Weiler Tanne, erklärte Krähenbühl


Bis an die Schmerzgrenze

Der Kostenanteil für die Gemeinde Oberburg belaufe sich auf 600´000 Franken. Die Aufwendungen für die Privaten bewegten sich bei 300´000 Franken. Kostenmässig sei die Zumutbarkeit im Kanton Bern für Private gegeben, wenn die Kosten zur Erstellung eines Anschlusses oder einer Reinigungsanlage 8400 Franken pro Zimmer eines Gebäudes nicht überstiegen. «Es ist uns bewusst, dass wir hier bis an die Schmerzgrenze gehen für die Betroffenen», räumte der Gemeinderat ein. Die 62 Anwesenden (3,2 Prozent der Stimmberechtigten) hiessen den Verpflichtungskredit über 600´000 Franken bei fünf Gegenstimmen gut. 


Zonenkonformes Campieren

Auslöser des nächsten Traktandums sei, so der Gemeinderat Beat Krähenbühl, das Eidgenössische Schwingfest in Burgdorf 2013. Die Familie Oppliger habe damals auf ihrem Grundstück im Hinterdorf, direkt an der Krauchthalstrasse, Übernachtungsmöglichkeiten in einem Tipi-Dorf angeboten. Die Campingnutzung – notabene in der Landwirtschaftszone – sei seither beibehalten worden. Die Grundeigentümer wollten nun die für den Fortbestand des Campingplatzes notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Deshalb soll das Gebiet eingezont und der vorliegenden Überbauungsordnung zugewiesen werden. Dem Votum einer Nachbarin, ihr würde der Campingplatz fehlen, er mache das Quartier schön, bringe Leben und Sommergefühle ins Quartier, schloss sich die Gemeindeversammlung unisono an. 


1,3 Millionen für 420 Meter

Eigentlich hätte, so der Gemeindepräsident Werner Kobel im Traktandum Verschiedenes, heute auch das Geschäft «Langsamverkehrsverbindung Hänzirain-Schwandgasse» auf der Traktandenliste stehen sollen. Ausschlaggebend für die Zurückstellung seien hauptsächlich die massiven Mehrkosten gewesen. Statt der ursprünglich geplanten 600´000 Franken beliefen sich diese nun auf gut 1,3 Millionen Franken. Grund dafür seien neue geologische Befunde, welche kostentreibende Stützmauern notwendig machten. Man suche jetzt nach neuen Lösungen, schloss der Gemeindepräsident. 

24.11.2022 :: Daniel Schweizer (sdl)