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Übergangsregeln für Schleppschlauch

Kanton Luzern:

«Der Kanton Luzern hat im schweizweiten Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Nutztierdichte. Dies führt zu entsprechend hohen Ammoniakemissionen», steht in einer Mitteilung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald. «Mit dem Massnahmenplan II Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak, will der Kanton Luzern die Ammoniakemissionen bis 2030 um 20 Prozent reduzieren.» 

Eine wichtige Massnahme ist dabei die emissionsmindernde Ausbringung der Gülle auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Hangneigungen bis zu 18 Prozent. Da die Einführung der revidierten Luftreinhalteverordnung des Bundes um zwei Jahre auf 2024 verschoben wurde, hat das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement in Absprache mit dem Regierungsrat sowie nach Gesprächen mit der Branche und den Umweltverbänden eine Übergangsregelung festgelegt: Das kantonale Schleppschlauch-Obligatorium mit Übergansregelung trat per 1. Januar 2022 in Kraft. Von den insgesamt 4250 Luzerner Betrieben sind 3000 Betriebe von der Pflicht betroffen. Mit der Übergangsregelung werden bis Ende 2023 rund 400 Betriebe von der Schleppschlauchpflicht befreit. «Dies sind Betriebe mit maximal zwölf Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche und maximal 15 Grossvieheinheiten sowie Betriebsleitern mit Jahrgang 1958 oder älter», orientiert die Dienststelle Landwirtschaft und Wald. 

06.10.2022 :: pd