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Polizeigesetz soll aktualisiert werden

Kanton Bern: Der Regierungsrat will beim Polizeigesetz im Bereich der polizeilichen Massnahmen Anpassungen vornehmen. Die Vernehmlassung läuft bis am 6. Januar.

Am 1. Januar 2020 trat das gesamterneuerte Polizeigesetz des Kantons Bern in Kraft. Es brachte unter anderem Neuerungen in der Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Gemeinden, im Bereich der polizeilichen Vorermittlung und im Personalrecht der Kantonspolizei mit sich. Nach zweieinhalb Jahren ziehen die Sicherheitsdirektion und der Verband Bernischer Gemeinden eine positive Bilanz. Wesentlicher Änderungsbedarf bestehe nicht, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Trotzdem will er nun in einer Teilrevision des Polizeigesetzes gewisse Anpassungen vornehmen.


Der Zeit und Technik anpassen

Die polizeilichen Massnahmen seien aufgrund des technischen Wandels und der Kriminalitätsentwicklung fortlaufenden Veränderungen unterworfen, schreibt der Regierungsrat. So soll die Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit den Regierungsstatthalterinnen und -statthaltern beim Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten vereinfacht werden, um rascher reagieren zu können. Weiter will der Regierungsrat eine gesetzliche Grundlage für ein sogenanntes Pre-Recording bei auf dem Körper getragenen, beweissichernden Kameras schaffen. Eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen sei auch bei der automatisierten Fahrzeugfahndung vorgesehen, steht weiter in der Medienmitteilung. Schliesslich setzt der Regierungsrat im Bereich der Videoüberwachung einen Auftrag des Grossen Rates um. Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes solle zudem eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz technischer Geräte für die Standortermittlung bei der polizeilichen Observation geschaffen werden.

Mit einer weiteren Änderung will der Regierungsrat den Jugendschutz verbessern: Die Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol an Minderjährige soll unter Strafe stehen, unabhängig, ob sie gewerblich oder durch Privatpersonen erfolgt. 

06.10.2022 :: pd