Kanton Luzern: Der Regierungsrat legt jeweils im Herbst die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der Steuerforderungen des Folgejahres fest. «Aufgrund der aktuellen Zinssituation bleiben die steuerlichen Ausgleichszinssätze für Staats- und Gemeindesteuern 2023 wie in den Vorjahren bei null Prozent», teilt er mit. Das heisst: Wer die Steuern im Voraus begleicht oder zu viel bezahlt, erhält keinen Zins auf den einbezahlten Betrag. Anders sieht es bei Verzug aus: Wird die finale Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, so wird ein Verzugszins von 3,5 Prozent erhoben.