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Delikte schneller anzeigen

Kanton Luzern:

Konkurs- und Betreibungsdelikte sollen künftig einfacher und schneller bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden können. Der Luzerner Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen entsprechenden Entwurf. «Die Betreibungs- und Konkursämter sollen ihre Aufsichtsbehörde nicht mehr um Entbindung vom Amtsgeheimnis ersuchen müssen, bevor sie Strafanzeige einreichen», schreibt der Regierungsrat. Damit würden die Verfahren vereinfacht und die gerichtlichen Aufsichtsbehörden administrativ entlastet. Die Betreibungsbeamtinnen und -beamten erhielten ein Strafanzeigerecht. «Die Massnahmen tragen zur strafrechtlichen Prävention im Bereich der Wirtschaftskriminalität bei und ergänzen das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses», hält der Regierungsrat fest.

29.09.2022 :: pd