Rüegsau genehmigt Ortsplanung

Rüegsau: Nach angeregter Diskussion hat die Gemeindeversammlung die revidierte Ortsplanung genehmigt. Einen Rückweisungsantrag haben die Anwesenden deutlich abgelehnt.

Gemeindepräsident Andreas Hängärtner begrüsste an der Versammlung vom 21. September 33 Stimmberechtigte. Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung wurde im Jahr 1995 genehmigt. Das Baureglement und der Zonenplan wurden im Rahmen einer Teilrevision im Jahre 2010 überarbeitet. Gegenstand der aktuellen Revision sind die Zonenpläne Siedlung, Landschaft, Naturgefahren sowie Gewässerräume. Weiter ist das Baureglement der übergeordneten Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) angepasst worden. «Die Revision der Ortsplanung hat rund drei Jahre in Anspruch genommen und wurde durch eine durch den Gemeinderat eingesetzte Spezialkommission unter Beizug einer Begleitgruppe erarbeitet», informiert der Gemeinderat in einer Medienmitteilung zur Gemeindeversammlung.

Wesentliche Elemente der durch die Stimmberechtigten genehmigten Ortsplanungsrevision bildet die Erweiterung der Gewerbezone Unterwintersei um rund 10´000 Qudratmeter, die Bildung einer neuen Zone mit Planungspflicht über das Areal der Blaser Swisslube AG, die Ausscheidung von Gewässerräumen sowie er-weiterte Bestimmungen im Baureglement zu den möglichen Dachformen.


Rückweisungsantrag blieb chancenlos

Mehrere anwesende Stimmberechtigte äusserten sich an der Gemeindeversammlung kritisch zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes in der Unterwintersei. Dabei wurde Mehrverkehr auf der Winterseistrasse und eine erhöhte Gefährdung der Fussgängerinnen und Fussgänger befürchtet. Ein Antrag auf Rückweisung der Ortsplanung mit dem Auftrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Zufahrtsstrasse wurde durch die Versammlung deutlich abgelehnt.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage der revidierten Ortsplanung sind fünf Einsprachen eingegangen. Über die unerledigten Einsprachen befindet das Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Die revidierte Ortsplanung der Gemeinde Rüegsau muss noch durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern abschliessend genehmigt werden. Der Gemeinderat rechnet damit, dass die neue baurechtliche Grundordnung im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten wird.

29.09.2022 :: pd