Error compiling Razor Template (contact the administrator for more details)

Zulage an pflegende Angehörige

Kanton Luzern:

Die Privatpflege- und Betreuungsinitiative verlangt, dass Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Angehörige zu Hause pflegen und betreuen, einen Steuerabzug geltend machen können. Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, diese Volksinitiative abzulehnen und stellt ihr einen Gegenentwurf gegenüber. Dieser sieht vor, pflegenden Angehörigen als Zeichen der Wertschätzung jährlich eine Anerkennungszulage auszurichten. Die Höhe dieser Zulage soll sich am steuerrechtlichen Mindestabzug auf Nebenerwerb orientieren, der derzeit 800 Franken beträgt. Die betreuten Personen können gemäss Vorschlag des Regierungsrats höchstens zwei pflegende Angehörige bezeichnen, denen die Zulage je zur Hälfte (400 Franken) ausgerichtet wird. Zudem soll den betreuten Personen jährlich ein Gutschein von mindestens 1200 Franken für die Nutzung von Leistungen Dritter ausgerichtet werden. Dies diene der Entlastung der Angehörigen, so der Regierungsrat. 

Anspruch auf die Zulage und den Gutschein für Entlastungsangebote sollen zu Hause lebende Erwachsene haben, die eine Hilflosenentschädigung beziehen. Die Anknüpfung an die Hilflosentschädigung erlaube eine einfache Überprüfung der Betreuungsbedürftigkeit, hält der Regierungsrat fest.

29.09.2022 :: pd