Politische Rechte in Notsituationen

Kanton Luzern:

Der Regierungsrat des Kantons Luzern unterbreitet dem Kantonsrat eine Revision des Stimmrechtsgesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stimmberechtigte ihre politischen Rechte auch in ausserordentlichen Situationen wahrnehmen können. Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Wahlen und Abstimmungen an der Urne statt an der Versammlung durchzuführen. Dies im Fall von Katastrophen, Notlagen oder vergleichbaren Situationen – also dann, wenn Gemeinden von einem lokalen Ereignis besonders stark betroffen seien und deswegen die Gemeindeversammlung nicht ordnungsgemäss durchführen könnten.

Auf der anderen Seite soll der Regierungsrat als Aufsichtsbehörde bei Wahlen und Abstimmungen ermächtigt sein, «in Notsituationen Massnahmen für den geordneten Ablauf zur Wahrnehmung der politischen Rechte zu treffen», wie in der Mitteilung weiter steht. Dies solle dann der Fall sein, wenn mehrere Gemeinden oder ein Grossteil des Kantons betroffen seien, etwa in einer Epidemie.

21.07.2022 :: pd