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Submissionen nach Bundes-Vorgaben

Signau:

Seit Februar gilt im Kanton Bern das schweizweit harmonisierte und modernisierte öffentliche Beschaffungsrecht. «Daher hat der Gemeinderat entschieden, die Submissions- und Vergebungsrichtlinien der Gemeinde Signau per 30. April 2022 aufzuheben», teilt dieser mit. Seit dem 1. Mai finden für die Gemeinde Signau die Vorgaben des Bundes und vor allem des Kantons Bern über das öffentliche Beschaffungswesen Anwendung.

25.05.2022 :: pd