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Unterstützung aus Lotteriemitteln

Kanton Bern:

Gemeinnützige Organisationen können wegen der Corona-Massnahmen unter bestimmten Voraussetzungen für finanzielle Verluste mit Lotteriemitteln entschädigt werden. Der Regierungsrat hat sechs Organisationen Beiträge in der Höhe von insgesamt 55´000 Franken zugesichert. Es bestehe weiterhin die Möglichkeit Gesuche zu stellen, teilt die Sicherheitsdirektion mit. Die Eingabefrist ist der 30. Juni 2022.

25.05.2022 :: pd