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Ja zum Verbot zur Gesichtsverhüllung

Kanton Luzern:

Der Regierungsrat spricht sich für die Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung aus. Er begrüsst es, «dass damit schweizweit eine einheitliche Umsetzung sichergestellt wird». Als richtig erachtet es der Regierungsrat, dass der private Raum nicht vom Gesichtsverhüllungsverbot betroffen ist, «solange in dieser Umgebung keine grundsätzlich von allen beanspruchbaren Dienstleistungen angeboten werden». Somit bleibe der Schutz der Privatsphäre gemäss Bundesverfassung gewährleistet. Bei den Ausnahmen begrüsst der Luzerner Regierungsrat insbesondere, dass Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zulässig sein sollen, wenn sie zur Ausübung von demokratischen Grundrechten notwendig sind und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigen. Keinesfalls, so der Regierungsrat, dürfe Gesichtsverhüllung dazu dienen, Straftaten anonym zu begehen oder sich der Strafverfolgung zu entziehen.

27.01.2022 :: pd