Quarantäne sieben statt zehn Tage

Kanton Luzern: Der Kanton berücksichtigt die Empfehlung des BAG und passt seine Quarantäne­regelung an. So gilt neu eine Quarantänedauer von sieben statt wie bisher zehn Tagen.

Das BAG hat den Kantonen mit Blick auf die schweizweit stark steigenden Fallzahlen empfohlen, die Quarantäneregelung anzupassen. Damit sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft reduziert werden. Der Kanton Luzern folgt diesen Empfehlungen. Per sofort gilt daher: 

Die Dauer der Quarantäne wird von zehn auf sieben Tage verkürzt.

In Quarantäne begeben müssen sich nur noch Personen, welche im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder die sehr engen Kontakt mit der erkrankten Person hatten. Kontaktpersonen ausserhalb des Haushalts wird empfohlen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken und sich vier bis sieben Tage nach dem Kontakt zu einer infizierten Person testen zu lassen.

Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen, deren vollständige Impfung oder Booster-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Personen, die innerhalb der letzten vier Monate an Covid-19 erkrankt und genesen sind. 

Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor unverändert zehn Tage.


Hohe Auslastung im Contact Tracing 

Regierungsrat Guido Graf sagt dazu: «Die angepasste Quarantäneregelung erlaubt uns, wichtige Funktionen und Dienstleistungen im öffentlichen Leben sowie der Wirtschaft weiterhin sicherstellen zu können.» Auch für das Contact Tracing des Kantons Luzern, das seit Mitte November 2021 im Zusammenhang mit den steigenden Fallzahlen eine sehr hohe Auslastung verzeichnet, bringt eine verkürzte Quarantäne Vorteile. Die Bewältigung des Contact Tracings von 1000 und mehr infizierten Personen pro Tag stelle eine grosse Herausforderung dar. «Die Reduktion der Anzahl Kontaktpersonen unterstützt uns bei der Betreuung der infizierten Personen», so David Dürr, Leiter der Dienststelle Gesundheit und Sport. 

06.01.2022 :: pd