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Gebäudeeigentümer zahlen mehr

Kanton Luzern:

Der Kantonsrat Luzern hat der Revision des Feuerschutzgesetzes in zweiter Beratung zugestimmt. Um Brände besser bekämpfen zu können, wird die Beitragspflicht für Löscheinrichtungen im Kanton Luzern ausgedehnt. So wird per 1. Juli 2022 der Radius, der für die Beitragspflicht von Gebäudeeigentümern massgeblich ist, von 100 auf 400 Meter vergrössert (die «Wochen-Zeitung» berichtete). Zudem können neu nicht nur für Hydrantenanlagen, sondern auch für andere Löscheinrichtungen Beiträge erhoben werden.

28.10.2021 :: pd