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Übergangsfrist für den E-Anzeiger

Kanton Bern:

Für die Einführung des E-Anzeigers muss das Gemeindegesetz angepasst werden. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) schlägt nun eine Übergangsbestimmung vor. Demnach soll das geänderte Gemeindegesetz zwar Anfang 2023 in Kraft treten. «Gemeinden, die zusammen innerhalb einer Verwaltungsregion einen amtlichen Anzeiger herausgeben, sollen aber grundsätzlich erst auf Anfang 2025 zur elektronischen Form wechseln können», schreibt die SAK. Damit will die Kommission verhindern, dass einzelne Gemeinden eine Anzeiger-Organisation in finanzielle Schwierigkeiten bringen, weil sie auf einen raschen Umstieg auf die digitale Version drängen. Die Anzeiger-Organisationen sollen jedoch beschliessen können, dass ihre Mitgliedsgemeinden die neuen gesetzlichen Bestimmungen bereits ab 2023 anwenden dürfen. Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, die Gesetzesänderung anzunehmen.

28.10.2021 :: pd