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Solaranlagen stärker fördern

Kanton Bern:

Die Regierung will die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Steuergesetzrevision sieht vor, neu sämtliche Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von der amtlichen Bewertung auszunehmen und in allen Fällen auf eine Erhöhung des Eigenmietwertes zu verzichten. Zudem bleibt der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei. Die Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind neu bereits bei der Erstellung eines Neubaus abziehbar – und nicht wie bisher erst später bei bestehenden Gebäuden. Weiter sieht der Regierungsrat vor, dass die Gemeinden zukünftig – falls von ihnen gewünscht – die Energieeffizienz der Gebäude bei der Festsetzung der kommunalen Liegenschaftssteuer berücksichtigen können.

Die Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision 2024 dauert bis am 21. Januar 2022.

28.10.2021 :: pd