Testzenter müssen Vorgaben erfüllen

Kanton Bern: Der Kanton will die Qualität der Testzenter gewährleisten und macht den Betreibern gewisse Auflagen. Diese gelten ab dem 18. Oktober und werden kontrolliert.

Nachdem in den vergangenen Wochen vermehrt Qualitätsmängel in verschiedenen Corona-Testzentren festgestellt wurden, hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) einheitliche Vorgaben für diese Testanbieter definiert. Betroffen seien Testzentren, die nicht von einer Apotheke, einer Arztpraxis oder einem Labor an einem ihrer Betriebsstandorte im Kanton Bern betrieben würden. Diese müssen sich ab sofort bei der GSI melden. Die Testzentren müssen Angaben unter anderem zur fachverantwortlichen Person, zur Betriebsfirma, zum Standort des Testzentrums sowie zum Labor für molekularbiologische Analysen machen. Weiter, so die GSI, hätten alle Testzentren für den Betrieb gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. «Beispielsweise müssen sowohl Antigen-Schnelltests als auch molekularbiologische Analysen angeboten werden.» Der Kanton empfiehlt bei den Schnelltests dringend die Verwendung von Nasen-Rachen-Schnelltests und nicht Nasal-Schnelltests.

Sofern Abstriche durchgeführt werden, muss ausserdem während der Öffnungszeiten jederzeit eine Ärztin oder ein Apotheker vor Ort anwesend sein. Die neuen Bestimmungen treten am 18. Oktober in Kraft und werden kontrolliert.

14.10.2021 :: pd