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Herrenloses Land vermessen

Kanton Bern:

Der Kanton hat von Bundesrechts wegen die Hoheit über das sogenannte herrenlose Land (zum Beispiel Felsen, Schutthalden,  Gletscher). Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone zu einer flächendeckenden amtlichen Vermessung. Damit der Kanton Bern dieser Pflicht nachkommen kann, muss eine gesetzliche Grundlage für die Aufnahme dieses Landes in das Grundbuch geschaffen werden. Dafür will der Regierungsrat das kantonale Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch anpassen. «Dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass herrenloses Land im Eigentum des Kantons steht, soweit kein Privateigentum nachgewiesen ist», erläutert der Regierungsrat. Auch nach dem Eintrag ins Grundbuch stehe herrenloses Land der Allgemeinheit zum Gebrauch offen.

09.09.2021 :: pd