Kanton Luzern: Das Spital Wolhusen sei für ausschliesslich hebammengeleitete Geburten nicht geeignet. Dies zeige ein unabhängiges Gutachten. Nun bleibt die volle Geburtshilfe.
Im Zusammenhang mit dem künftigen Leistungsangebot im Neubau des Kantonsspitals Wolhusen hatte die Luzerner Regierung am 17. März 2021 kommuniziert, dass weiterhin Geburtshilfe angeboten werden soll. Falls eine genügende Sicherheit für Mutter und Kind gegeben wäre, sollten aber nur noch hebammengeleitete Geburten angeboten werden.
Das unabhängige Gutachten des Universitätsspitals Basel liegt nun vor. «Es kommt zum Schluss, dass es aus medizinischer Sicht grundsätzlich zu begrüssen ist, dass auf einem Spitalareal das Angebot einer hebammengeleiteten Geburt für Niedrigrisikoschwangere geschaffen wird. Allerdings sei der Standort in Wolhusen ungeeignet, «da nach Abschaffung der Geburtshilfe eine direkte Angliederung an ein Spital vor Ort nicht vorgesehen ist und die Distanzen zu den umliegenden Spitälern deutlich grösser sind. Somit wäre die Sicherheit von Mutter und Kind nicht vollumfänglich gegeben.»
Sicherheit hat oberste Priorität
Der Regierungsrat stellte bereits in seinem Beschluss vom 9. März 2021 klar, dass weiterhin die volle Geburtshilfe mit 24-Stundenbetrieb angeboten werden soll, falls die Sicherheit von Mutter und Kind bei nur hebammengeleiteten Geburten nicht gewährleistet sein sollte. Regierungsrat Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor: «Die Sicherheit von Mutter und Kind hat für die Luzerner Regierung oberste Priorität. Daher liess ich dieses Gutachten erstellen. Nun setzen wir die Erkenntnisse des Gutachtens auch entsprechend um.»