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Volksrechte sollen gestärkt werden

Kanton Bern:

Die Stimmberechtigten sollen einen Volksvorschlag auch dann einreichen können, wenn der Grosse Rat zu einer Vorlage einen Eventualantrag verabschiedet hat. Abgestimmt würde in diesem Fall nur über den Volksvorschlag. Dies beantragt die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) einstimmig dem Grossen Rat. 

Die heutige Regelung stärke die Position des Parlaments zu ungunsten der Stimmberechtigten: Verabschiede der Grosse Rat zu einer Vorlage einen Eventualantrag, könne kein Volksvorschlag eingereicht werden, schreibt die SAK in ihrer Mitteilung. Mit der Änderung würden die Volksrechte gestärkt, indem die rein taktische Verhinderung eines Volksvorschlags durch einen Eventualantrag ausgeschlossen werde.

15.07.2021 :: pd