Zwei Medienhäuser erfüllen Kriterien

Emmental: Die Regionalkonferenz Emmental sorgt sich um die Medienvielfalt in der Region. Sie spricht sich für staatliche finanzielle Unterstützung von unabhängigen Akteuren aus.

In einer Stellungnahme äussert sich die Regionalkonferenz Emmental (RKE) zur Änderung des kantonalen Informationsgesetzes. Der Kanton Bern hat Möglichkeiten zur Medienförderung geprüft, nicht zuletzt aufgrund von politischen Vorstössen, und einen Bericht verfasst. Verschiedene Planungserklärungen wurden angenommen. Der Regierungsrat prüft etwa Massnahmen für einen unabhängigen, vielfältigen Qualitätsjournalismus. Besonders wichtig scheint der RKE die Förderung der Medienkompetenz in Schule und Ausbildung.

Über das Radio- und Fernsehgesetz unterstützt der Bund eine Reihe von TV- und Radiosender. «In unserer Region sind das Tele-Bärn und das Programm Neo l der Radio Emme AG», stellt die RKE fest. Diese trotz staatlicher Unterstützung unabhängigen Redaktionen seien wichtige Vermittler von Informationen und ge-rade für die regionale Medienlandschaft von grosser Bedeutung. 

Für finanzielle Unterstützung

Der Regierungsrat hat sich gegenüber dem Grossen Rat grundsätzlich ablehnend zur direkten Medienförderung geäussert. Kantonale Fördermassnahmen für lokale und regionale Veranstalter sind jedoch nicht ausgenommen. Die vom Grossen Rat als Postulat angenommene Motion «Gratiszeitungen in Gefahr» verlangt, dass die redaktionellen Inhalte vom Kanton finanziell unterstützt werden. «Entsprechend unterstützen wir den neuen Artikel 34c, Fördermassnahmen, welcher die Grund-lage liefert für die finanzielle Unterstützung von unabhängigen Akteuren unterschiedlichster Rechtsform», hält die RKE fest. Die Unterstützung sei gekoppelt an die Bedingung, dass die Geförderten einen di-rekten Bezug zur redaktionellen Berichterstattung zu kantonalen, regionalen oder lokalen Themen des politischen Geschehens haben, ohne aber auf den Inhalt Einfluss zu nehmen. «Im Emmental verfügen wir über aktuell zwei regionale Medienhäuser, welche die Kriterien zur Förderung erfüllen», schreibt die RKE. Diese seien für die lokale und regionale Information und Meinungs-bildung wichtig. «Gerne erwarten wir diesbezüglich die Anwendung des neuen Art. 34c.» 

Medienvielfalt in Gefahr

Der Fortbestand der für die Region wichtigen Medienvielfalt bereitet der RKE Sorgen. Dies auch in Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Redaktionen von «Der Bund» und «Berner Zeitung». Dies sei ein weiterer Abbau an Medienvielfalt in der Region und dem Kanton Bern. 

Abschliessend kommt die Geschäftsleitung der RKE zum Schluss, dass die Änderungen des Informationsgesetzes im Grundsatz begrüsst werden.

15.07.2021 :: pd