Das Gebiet Höch–Turner–Bock erfüllt die Anforderungen des Windkonzepts

Das Gebiet Höch–Turner–Bock erfüllt die Anforderungen des Windkonzepts
Die Visualisierung der Windenergie Schweiz AG zeigt, wie der Windpark hoch über Escholzmatt aussehen könnte. / Bild: zvg
Kanton Luzern: Das kantonale Konzept Windenergie sieht in 22 Gebieten grosse Windkraftanlagen vor. Das sind mehr als noch vor zehn Jahren, einzelne Gebiete wurden aber gestrichen.

Balmegg sowie Günhorn-Buchschachen, beide östlich von Marbach gelegen, wurden im kantonalen Konzept Windenergie gestrichen. Sie weisen laut aktuellen Berechnungen auf 100 Meter über dem Grund zwar eine mittlere Windgeschwindigkeit von mehr als 4,5 Meter pro Sekunde auf, was ausreichend wäre. Im Richtplan fehlen sie trotzdem, wegen eines Ausschlusskriteriums (siehe Kasten): «Ausschluss aufgrund bestehender Brutplätze Wanderfalke». 

Der Richtplan, der auf dem über 100-seitigen Konzept basiert, wird voraussichtlich kommenden Winter öffentlich aufgelegt. Ist es möglich, dass die beiden Gebiet wieder in den Richtplan aufgenommen werden? «Nein, Balmegg und Günhorn-Buchschachen werden frühestens bei der nächsten Überarbeitung des Richtplans, also in etwa zehn Jahren, wieder ein Thema», erklärt Kantonsplaner Mike Siegrist.  

Ja, trotz einiger Vorbehalte

Grünes Licht erhält indes das Gebiet Höch–Turner–Bock, ebenfalls in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach gelegen. Die Windenergie Schweiz AG, welche die Planung des dortigen Projekt vorantreibt, wartete nicht, bis der Kanton Luzern sein Windkraft-Konzept veröffentlichte, sondern hat kürzlich mit den Windmessungen begonnen (die «Wochen-Zeitung» berichtete). Vorgesehen sind dort drei Windräder mit einer Nabenhöhe von 200 bis 240 Meter und einem Propellerdurchmesser von 120 bis 160 Meter. Die Standorte weisen zwar keine Ausschlusskriterien aus, wohl aber mehrere Vorbehalte. Insgesamt hat die 17-köpfige Steuerungsgruppe, welche das Konzept erarbeitet hat, das Gebiet aber aufgenommen. Dem Gremium gehören nebst Mitarbeitern verschiedenster kantonaler Dienststellen auch Vertreter von Gemeinden, der Vogelwarte Sempach und von Suisse Eole (Vereinigung zur Förderung der Windenergie) an.

Anlagen von nationalem Interesse

Eine der Windturbinen würde sehr nahe an der Grenze zur Gemeinde Trub zu stehen kommen, welche zum Napfbergland gehört. Dabei handelt es sich um eine durch das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) geschütztes Gebiet. Könnte dies die Realisation der Windkraftanlage beeinträchtigen? «Nein, die Anlage befindet sich ausserhalb des BLN-Gebiets», sagt Mike Siegrist. Ausserdem handle es sich bei allen 22 im Konzept aufgenommenen Standorten um Windenergieanlagen von nationalem Interesse (Jahresproduktion von mindestens 20 Gigawattstunden). Konkret bedeute dies in der Interessenabwägung, dass sowohl der Landschaftsschutz wie auch die Windenergienutzung gleichberechtigt gewichtet werden müssen. 

Der kantonale Planer betont, dass es sich aktuell um ein Konzept handle, aufgrund dessen nun der Richtplan erarbeitet werde. Bei der konkreten Umsetzung eines Windenergieprojekts hat dann die Standortgemeinde das letzte Wort: Sie muss eine entsprechende Zone schaffen und dann auch das Baugesuch gutheissen.

Diese Kriterien wurden berücksichtigt

Damit ein Gebiet als möglicher Standort für Windkraftanlagen gilt, braucht es nicht nur genügend Wind. Das Windenergiekonzept umfasst 14 Ausschluss- und 25 Vorbehaltskriterien. 

Ausschlusskriterien 

• Bauzonen (Puffer 300 Meter).

Bundesrechtlich geschützte Hoch- und Übergangs- sowie Flachmoore. 

Seen und Fliessgewässer.

Überregionale Wildtierkorridore (Puffer 300 Meter).

Waldreservate (neu sind Anlagen im Wald grundsätzlich zulässig). 

Brutvögel (Vorkommen des Auerhuhns oder Bartgeiers). 

Zivile oder militärische An- und Abflugsektoren sowie Flugsicherungsanlagen (Kategorie rot).

Messstationen von Meteo-Schweiz.

Vorbehaltskriterien

Unesco Weltkulturerbe. 

Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN).

Grundwasserschutzzonen (S1, S2).

Bundesinventar der schützenswerden Ortsbilder (Isos). 

Bundesinventar der historischen Verkehrswege (IVS).

Kulturgüterschutzinventar. 

Naturschutz auf kantonaler Ebene. 

Landschaftsschutz auf kantonaler Ebene. 

Kantonale Wildtierkorridore, Lebensräume, Jagdbanngebiete. 

Brutvögel (Rotmilan, Weissstorch, Wanderfalke, Kiebitz, Steinadler und Waldschnepfe) 

Schutzwald, seltene Waldgesellschaften und Vorranggebiete. 

Tourismus- und Freizeitanlagen. 

Zivile oder militärische An- und Abflugsektoren sowie Flugsicherungsanlagen der Kategorien gelb und orange.

Erweiterter Puffer (20 Kilometer) um Niederschlagsradar. 

Zivile Richtfunkstrecke. 

Geländeneigung.

Bewohnte Gebäude. 

17.06.2021 :: Bruno Zürcher (zue)