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Fonds auflösen für Investitionen

Kanton Bern: Die 430 Millionen aus dem SNB-Gewinnausschüttungsfonds sowie dem Fonds für Spitalinvestitionen sollen für den steigenden Investitions- bedarf eingesetzt werden.

In den kommenden Jahren stehen im Kanton Bern viele Investitionen an. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Projekte zur Stärkung des Medizinalstandortes Bern, die Campusse in Bern und in Biel, der Bildungscampus in Burgdorf und die Verkehrssanierungen Aarwangen und Burgdorf. «Diese wichtigen Vorhaben führen in den kommenden Jahren dazu, dass der ordentliche Investitionsbedarf deutlich überschritten wird», hält der Regierungsrat in seiner Mitteilung fest. 

Nicht benötigte Fondsmittel 

Sowohl der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat hätten in den vergangenen Jahren nach Lösungen gesucht, wie die steigenden Investitionen finanziert werden könnten. Es gelte, einerseits die Anpassung der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung sowie die Priorisierung, Etappierung und Redimensionierung von Vorhaben vertieft zu prüfen. Andererseits solle aber auch die Verwendung nicht mehr benötigter Fondsmittel geprüft werden. Damit wurde die Stossrichtung einer vom Grossen Rat im März 2020 einstimmig als Postulat überwiesenen Motion aufgenommen. Sie beauftragt den Regierungsrat, den SNB-Gewinnausschüttungsfonds sowie den Fonds für Spitalinvestitionen aufzulösen und die freiwerdenden Mittel ausschliesslich für die Finanzierung der Investitionen einzusetzen. 

Fonds mit 430 Millionen

Per Ende 2020 sind in den beiden Fonds nicht mehr benötigte Mittel im Umfang von rund 430 Millionen Franken enthalten (250 Millionen Franken im SNB-Gewinnausschüttungsfonds und 180 Millionen Franken im Fonds für Spitalinvestitionen). Übersteigt in den kommenden Jahren das jährliche Investitionsvolumen den auf 450 Millionen Franken festgelegten ordentlichen Bedarf, so soll der zusätzliche Investitionsbedarf bis längstens Ende 2030 mit Mitteln aus den beiden Fonds finanziert werden. Der Regierungsrat verspricht sich damit nicht zuletzt eine Eingrenzung der drohenden Finanzierungsfehlbeträge aufgrund des stark steigenden Investitionsbedarfs.

Der Regierungsrat hat das entsprechende Gesetz über die Auflösung des SNB-Gewinnausschüttungsfonds und des Fonds für Spitalinvestitionen bis am 26. August zur Vernehmlassung freigegeben.

10.06.2021 :: pd