Chriseggle: Gericht sieht es anders

Oberdiessbach: Das Verwaltungsgericht stützt die Beschwerde der Bauherrschaft der Überbauung Chriseggle. Die kantonale Baudirektion erteilte zuvor den Bauabschlag.

Auf der Chriseggle in Oberdiessbach sollen sechs zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Attika gebaut werden, insgesamt 40 Wohneinheiten. Zudem ist eine Autoeinstellhalle geplant. Anwohner wehrten sich gegen das Projekt. Das Bauvorhaben sei unvereinbar mit dem Orts- und Landschaftsbild, lautete ihr wichtigstes Argument. Gestützt wurden sie von der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder. Das Regierungsstatthalteramt als Bewilligungsbehörde wies die Einsprachen der Anwohner ab und bewilligte das Vorhaben. Das Projekt wurde auch vom Gemeinderat und von der Baukommission Oberdiessbach gutgeheissen. Darauf zogen die Anwohner die Beschwerde an die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) weiter, welche diese am 12. November 2019 guthiess und den Bauabschlag erteilte. Die Steiner AG, welche die Überbauung plant, zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter – und erhielt nun Recht.


«Bauabschlag unbegründet»

«Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21. Mai 2021 die Beschwerde der Bauherrschaft im Zusammenhang mit der verweigerten Baubewilligung mehrheitlich gutheissen», informiert der Gemeinderat Oberdiessbach in einer Medienmitteilung. Der Entscheid der BVE sei damit aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht halte in seinem Urteil fest, dass die Ausführungen der Baudirektion sowie der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder lückenhaft, unausgewogen und einseitig seien, schreibt der Gemeinderat. Im Weiteren seien weder kantonale noch kommunale Gestaltungsvorschriften verletzt worden. Auch sei «kein überwiegend öffentliches Interesse an einer ästhetikbedingten Reduktion der Nutzungsmasse vorhanden». Der Bauabschlag sei darum unbegründet. Der Gemeinderat begrüsst das Urteil. Er erwarte nun eine zügige Neubeurteilung des Baugesuchs durch die BVE.

10.06.2021 :: Silvia Wullschläger (sws)