Es braucht moderne Fahndungssysteme

Kanton Luzern: Der Regierungsrat gibt eine Änderung des Polizeigesetzes in die Vernehmlassung, um moderne Fahndungs- und Ermittlungssysteme bei der Polizei einsetzen zu können.

Die Polizeikorps mehrerer Kantone sowie das Grenzwachtkorps setzen die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) ein, um gestohlene Fahrzeuge oder gesuchte Straftäterinnen oder Straftäter zu ermitteln. Das System scannt mit hochauflösenden Kameras die Kennzeichen von vorbeifahrenden Fahrzeugen und ermittelt deren Halterinnen oder Halter. Handelt es sich dabei um gestohlene Fahrzeuge oder gesuchte Personen, kann die Polizei die gesuchten Fahrzeuge stoppen oder die Personen festnehmen. «Die Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei schafft die gesetzliche Grundlage, um die AFV wie auch den Zugriff auf die Kameras des Bundesamtes für Strassen zum selben Zweck zu ermöglichen», schreibt das Justiz- und Sicherheitsdepartement.

Der vorgeschlagene Gesetzestext basiere weitgehend auf einem Mustergesetzestext der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Im Unterschied dazu werde aber darauf verzichtet, auch die Verhinderung oder Prävention von Straftaten als Zweck der AFV aufzuführen. «Das System soll auch nicht dazu eingesetzt werden, Übertretungen – auch nicht solche des Strassenverkehrsrechts – zu verfolgen.»


Serienkriminalität bekämpfen

Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten werde von einer relativ kleinen Gruppe von Serientätern begangen, hält das Justiz- und Sicherheitsdepartement fest. Mit Lage- und Analysesystemen könne diese Serienkriminalität wesentlich effizienter bekämpft werden, als mit der heutigen kriminaltechnischen Kleinarbeit. Das System erkenne Muster von begangenen Delikten und könne so feststellen, welche Delikte mutmasslich von der gleichen Täterschaft begangen wurden und wo in der nahen Zukunft weitere ähnliche Straftaten begangen werden könnten. «Das sind wichtige Erkenntnisse für die Aufklärung und die Prävention von Straftaten.»

Bereits heute betreiben die Westschweizer Kantone und der Kanton Tessin die Informationsplattform zur Analyse serieller Delikte «Picar». Ihre volle Wirkung entwickle diese zentrale Analysedatenbank erst im interkantonalen Einsatz, steht weiter in der Medienmitteilung. Für den Einsatz von «Picar» respektive der Plattform für serielle Cyberkriminalität «Picsel» fehlen aktuell die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Luzern. 


Notrufe jederzeit sicherstellen

Bei Ausfall oder Überlastung der Einsatzleitzentrale (ELZ) der Luzerner Polizei besteht das Risiko, dass Notrufe nicht mehr fristgerecht bewältigt werden können. Heute arbeitet die Luzerner Polizei mit der Kantonspolizei Aargau zusammen, um in solchen Fällen die Einsatzkräfte trotzdem situationsgerecht einsetzen zu können. Aufgrund der unterschiedlichen Leitsysteme könnten die ELZ nur beschränkt die Daten des Partnerkantons einsehen, zeigt das Justiz- und Sicherheitsdepartement auf. Mittelfristig sollten sämtliche wichtigen Aufgaben durch eine Ersatz-ELZ erfüllt werden können. Im Vordergrund stehe das Projekt «Vision 2025» der Zentralschweizer Polizeikorps, welches einen vollständigen Zugriff auf die Einsatz- und Fahndungsdaten der Partnerkorps ermögliche und somit das Ausfallrisiko erheblich reduziere. «Die Änderung des Polizeigesetzes schafft die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Polizeikorps gegenseitig mittels Abrufverfahrens auf die Daten des jeweiligen Polizeikorps zugreifen können», so das Justiz- und Sicherheitsdepartement. 

Die Vernehmlassung zu den Änderungen des Polizeigesetzes dauert bis zum 27. August 2021.

06.05.2021 :: pd