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Unternehmen gleich behandeln

Kanton Luzern:

Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) hat sich für einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021 im Betrag von knapp 4,2 Millionen Franken ausgesprochen. Damit sollen die nicht rückzahlbaren Beiträge im Rahmen der Härtefallmassnahmen erhöht werden können. Der Bund übernimmt bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen Franken sämtliche Kosten der Härtefallmassnahmen. Deshalb macht er insbesondere bezüglich der Anspruchsvoraussetzungen und der Höchstgrenzen der Beträge zwingende Vorgaben. 

Der Regierungsrat möchte eine Ungleichbehandlung der verschieden grossen Unternehmen vermeiden. Deshalb sollen die Vorgaben des Bundes auch für die Bemessung der Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken gelten und die ungedeckten Fixkosten in erster Linie mit A-fonds-perdu-Beiträgen vergütet werden. Dies macht einen Nachtragskredit von 4,197 Millionen notwendig.

29.04.2021 :: pd