Nachtragskredit für Härtefalllösung

Kanton Luzern: Weil es bei den Härtefallmassnahmen Anpassungen gab, werden mehr A-fonds-perdu-Beiträge ausbezahlt. Der Regierungsrat beantragt einen Nachtragskredit.

In der Frühjahressession hat das Bundesparlament die bisher zur Verfügung stehenden Mittel für Härtefallmassnahmen von 2,5 Milliarden Franken auf zehn Milliarden Franken erhöht. Neu finanziert der Bund sämtliche Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab fünf Millionen Franken. Weiter übernimmt er 70 Prozent der Kosten an kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund dieser Änderungen wurde die bisherige Bundesbeteiligung pro Tranche aufgehoben.

Die Umsetzung der Bundesverordnung auf Kantonsebene erfordere mehr A-fonds-perdu-Beiträge, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Dazu unterbreitet er dem Kantonsrat in der Maisession einen Nachtragskredit von rund 4,2 Millionen Franken. Dies, weil die Aufwendungen für die Erhöhung des Anteils an nicht rückzahlbaren Beiträgen – die nachträglich an die Bundesverordnung anpasst werden – nicht im Voranschlag 2021 enthalten sind.

Bis jetzt hat der Kanton total 220 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen bewilligt. Weiter hat der Kantonsrat 47 Millionen Franken für nicht behördlich geschlossene Unternehmen bewilligt. Bis am 9. April wurden mehr als 60 Millionen Franken an Unternehmen gesprochen und ausbezahlt.

22.04.2021 :: pd