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Erweiterung der Aussenbereiche

Kanton Bern:

Gastrobetrieben sollen die Aussenbereiche baubewilligungsfrei erweitern dürfen, damit die erforderlichen Abstände eingehalten werden können. Auf diese Regelung haben sich die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter verständigt. Demgegenüber sei für die Vergrösserung der Zahl der Sitzplätze unverändert ein Baugesuch erforderlich, steht in der Medienmitteilung. Die Regelung sei analog zu derjenigen im Sommer 2020. 

Die Erweiterung der Aussenbewirtungsfläche ist demnach unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Gesamtzahl der bisher bewilligten Aussensitzplätze wird nicht überschritten und es ist mit keiner Erhöhung der          Immissionen zu rechnen.
- Die Gemeinde und – soweit es erforderlich ist – die Grundeigentümerschaft stimmen der Erweiterung zu.- Der Erweiterung stehen keine anderweitigen öffentlichen Interessen (zum Beispiel Verkehrssicherheit) entgegen.

Der Gastgewerbebetrieb kann für die Erweiterung des Aussenbereichs bei der Gemeinde ein Schreiben inklusive Plan einreichen. Sofern der Erweiterung aus Sicht der Gemeinde keine wesentlichen Interessen entgegenstehen, stellt sie eine einfache Bestätigung mit Kopie an das Regierungsstatthalteramt und die örtliche Kantonspolizei zu.

22.04.2021 :: pd