Wildschweine sind ein Faktor bei der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Westeuropa. / Bild: zvg
Kantone Bern/Luzern: Corona ist bei uns Menschen das grosse Thema. Doch auch in der Tierwelt stehen bezüglich Seuchen mehrere Ampeln auf Rot, wie das Radar-Bulletin des BLV zeigt.
«Vogelgrippe bei Hausgeflügel in der Nähe von Schaffhausen», ist in einer aktuellen Medienmitteilung des Veterinäramts des gleichnamigen Kantons zu lesen. Die Meldung bezieht sich auf mehrere Ausbrüche der Krankheit in Deutschland und ruft zur Wachsamkeit auf. Nicht nur die Vogelgrippe, auch die Afrikanische Schweinepest hat Europa erreicht. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verfolgt insgesamt mehr als hundert Tierseuchen und Zoonosen (Krankheiten, die zwischen Mensch und Tier übertragen werden können). Regelmässig veröffentlicht das BLV sein Radar-Bulletins. Bei der Vogelgrippe und der Afrikanischen Schweinepest stellte das BLV die Ampel nun auf Rot – weitgehend unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit.
Für mehr Aufsehen sorgte in den letzten Monaten hingegen verschiedene Fälle von Herpesvirusinfektionen bei Pferden (siehe Kasten). Doch im Bulletin BLV ist davon keine Rede. Weshalb eigentlich? Der Grund dafür ist einfach: Dieses Virus gilt im Gegensatz zur Vogelgrippe und zur Afrikanischen Schweinepest nicht als Seuche.
Wann ist eine Krankheit eine Seuche?
«Tierseuchen sind ansteckende Krankheiten, die beispielsweise auf den Menschen übertragen werden können, nicht direkt behandelbar sind, einheimische Wildtiere gefährden oder erhebliche wirtschaftliche Folgen haben», erklärt die Mediensprecherin des BLV, Eva von Beek, auf Anfrage. Weil es gegen Pferde-Herpes eine Impfung gibt, gilt diese folglich nicht als Seuche.
Hochansteckende Krankheiten waren schon immer gefürchtet, wie ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt: Gleich mehrfach gewütet hat in Europa – die Schweiz eingeschlossen – etwa die Maul- und Klauenseuche (MKS). Besonders schwere Seuchenzüge gab es 1910–1912, 1919–1921, 1937–1939 und 1950–1952. Aktuell zeigt die Ampel im Bulletin des BLV bei der Maul- und Klauenseuche «nur» die Farbe Orange. Die Schweiz und die umliegenden Länder sind zwar MKS-frei, in Israel und der Türkei wurden aber aktuelle Fälle registriert. Von der Maul- und Klauenseuche können sowohl Wiederkäuer wie Rind, Schaf und Ziege, Reh-, Rot- und Damwild wie auch Haus- und Wildschweine befallen werden.
Für die Schweine ist derzeit die Afrikanische Schweinepest die grössere Gefahr. Diese Krankheit ist 2014 nach Europa gelangt und wurde im vergangenen Jahr in Deutschland nachgewiesen. Haus- wie Wildschweine können aber auch an der bekannteren Variante, der Klassischen Schweinepest, erkranken. Letztmals trat diese Seuche in der Schweiz 1993 auf – auf einem Betrieb in Trubschachen: Dank Quarantäne konnte damals eine Verbreitung der Seuche verhindert werden. Seither blieb die Klassische Schweinepest der Schweiz fern.
Strenge Hygieneregeln in Schweineställen
Um Ausbrüche von Krankheiten zu verhindern, empfiehlt das BLV den Schweinehaltern dringend, strenge Hygieneregeln umsetzen. Oberstes Gebot ist, dass keine unbefugten Personen den Stall betreten dürfen, denn diese könnten krankmachende Keime einschleppen. Vor dem Betreten der Ställe muss jedermann durch eine Schleuse: In einem Vorraum werden die Strassenkleider gegen Überkleider getauscht, separate Stiefel angezogen und die Hände desinfiziert. Dann registriert sich der Besucher. Erst danach darf er den Stall betreten. Um die Schweine nicht nur vor Krankheiten von Menschen, sondern auch vor solchen anderer Tiere zu schützen, werden an einigen Orten Zäune gegen Wildschweine errichtet. Auch das Futter wird aus Sicherheitsgründen ausserhalb der Ställe in Silos gelagert.
Seuchen sind meldepflichtig
Wie bei den Menschen, sind auch Tierseuchen meldepflichtig. Besteht ein entsprechender Verdacht, muss umgehend der Tierarzt informiert werden, der wiederum mit der kantonalen Stelle Kontakt aufnehmen wird. Damit solche Ereignisse möglichst nicht auftreten, stehen nicht nur die Tierhalter, sondern auch alle anderen in der Pflicht, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen schreibt: «Wichtig sind die Einhaltung der Importbedingungen, wenn lebende Tiere oder Tierprodukte in die Schweiz eingeführt werden.» Ebenfalls wichtig sind die Früherkennungsprogramme des Bundes. Sie haben zum Ziel, Seuchen möglichst frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen, damit sich das Virus nicht so schnell anpassen (mutieren) kann.
Mehr exotische Seuchen in der Schweiz
Wie hoch die jährlichen Verluste an Tieren und die finanziellen Einbussen durch Seuchen sind, kann das BLV nicht pauschal sagen. Es hänge stark von der Art des Ausbruchs und der Tierseuche ab.
Werden Tierseuchen trotz medizinischen Fortschritts in Zukunft weiterhin eine Bedrohung darstellen? «Durch Klimawandel und Globalisierung gibt es immer mehr exotische Seuchenerreger, welche auch in der Schweiz zum Thema werden», so das BLV. «Das aktuelle Beispiel ist die Afrikanische Schweinepest, welche bis vor 15 Jahren nur in Afrika heimisch war.»