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Covid-19-Beiträge aus Lotteriefonds

Kanton Bern:

Der Regierungsrat hat einer neuen Verordnung über besondere Massnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Lotteriebereich zugestimmt. Damit wird die befristete Verordnung in ordentliches Recht überführt. Neu könnten auch im Lotteriefonds-Bereich Beiträge an gemeinnützige Organisationen wie Vereine, nicht staatliche Betreiber von Einrichtungen oder Verbände im Bereich Volkskultur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden. «Hingegen können keine Beiträge mehr wegen der Absage von Veranstaltungen, darunter Sportwettkämpfe, von gemeinnützigen Organisationen gewährt werden», hält der Regierungsrat fest. Besondere Regelungen würden auch für erteilte Bewilligungen für Kleinlotterien gelten.

Die Unterstützung im Kulturbereich wird grundsätzlich über andere Regelungen des Bundes und des Kantons abgewickelt. Die Verordnung ist seit April 2021 in Kraft.

08.04.2021 :: pd