Imker-Beiträge für Tierseuchenkasse

Kanton Luzern: Bei der Wiedereinführung der Beiträge für die Tierseuchenkasse stiess die Höhe des zu entrichtenden Betrages für Bienenvölker auf Kritik. Nun konnte man sich einigen.

Die Tierseuchenbekämpfung ist Sache der Kantone. Um die Finanzierung sicherzustellen, betreibt der Kanton Luzern eine Tierseuchenkasse. Sie wird aus Beiträgen der Tierhalter, des Kantons und der Gemeinden sowie aus Erträgen aus dem Vollzug der Tierseuchengesetzgebung gespiesen. 

Der Bestand der Tierseuchenkasse sollte zehn Millionen Franken nicht übersteigen, aber auch nicht unter acht Millionen Franken fallen. Weil der Kassenbestand vor rund zehn Jahren am oberen Limit anlangte, wurden 2012 die Beiträge von Gemeinden und Kanton um 50 Prozent reduziert und die Imkerinnen und Imker wurden von der Beitragspflicht befreit. In den letzten Jahren hatte der Bestand der Tierseuchenkasse stetig abgenommen und wäre ohne Gegenmassnahmen unter die Mindestlimite von acht Millionen Franken gefallen. «Daraus folgte der Entscheid, dass die Beiträge, die im Jahre 2012 weggefallen sind, wiedereingeführt werden», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.

Gemeinsame Lösung gefunden

Der ursprüngliche Regierungsratsbeschluss, einen Beitrag von fünf Franken pro Bienenvolk zu erheben, stiess bei den Imkerinnen und Imkern auf Kritik. Eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe des Verbandes der Luzerner Imkervereine (VLI) hat einen neuen Vorschlag ausgearbeitet und trat mit dem Veterinärdienst des Kantons Luzern in Verhandlungen. Diese Verhandlungen ergaben, dass neu für jede Imkerei ein jährlicher Grundbeitrag von 20 Franken verlangt wird und für jeden Bienenstand ein Beitrag von vier Franken zu entrichten ist. Simon Gisler von der Arbeitsgruppe des VLI ist zufrieden: «Angesichts des hohen gesellschaftlichen Nutzens, welche die Bienen durch ihre Bestäubungsleistung erbringen, freuen wir uns, hier eine gemeinsame Lösung gefunden zu haben.»

Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung der kantonalen Tierseuchenverordnung am 12. März verabschiedet.

01.04.2021 :: pd