Mehr Geld für Härtefälle

Kanton Luzern: Der Regierungsrat will 21,651 Millionen Franken mehr für Luzerner Unternehmen bereitstellen, die von der Covid-19-Epidemie besonders betroffen sind.

Der Luzerner Regierungsrat beabsichtigt, die Mittel für notleidende Unternehmen aufzustocken. Am

30. November 2020 hat der Kantonsrat einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen bewilligt. Diese Mittel sollen nun um 21,651 Millionen Franken aufgestockt werden. Mit dieser Aufstockung profitiert der Kanton Luzern von weiteren durch den Bund bereitgestellten
Finanzhilfen. 

Wird das Dekret vom Kantonsrat verabschiedet, summiert sich die Zahl der finanziellen Mittel für die Luzerner Härtefallmassnahmen auf rund 87 Millionen Franken. Diese setzt sich zusammen aus der ersten Härtefallunterstützung von 25 Millionen Franken, den durch den Regierungsrat bewilligten gebundenen Ausgaben von 40 Millionen Franken (A-fond-perdu-Beiträge) und dem zu behandelnden Zusatzkredit von 21,651 Millionen Franken. Wie schon beim ersten Dekret unterliegt auch das zweite Dekret dem fakultativen Referendum. Bei einer Verabschiedung durch den Kantonsrat in der Märzsession läuft die Referendumsfrist am 19. Mai 2021 ab. «Erst nach Ablauf dieser 60-tägigen Frist können Gelder ausbezahlt werden», hält das Luzerner Finanzdepartement fest. 

Die Luzerner Regierung und der Bund haben neben diesen Unterstützungsmassnahmen bereits andere finanzielle Mittel für die Luzerner Wirtschaft zur Verfügung gestellt.

18.02.2021 :: pd