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Mehr Geld für den Kulturbereich

Kanton Luzern:

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, einem Sonderkredit von 10,8 Millionen Franken zuzustimmen. Dieses Geld dient als Ausfallentschädigung im Kulturbereich.

Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Sonderkredit von etwas mehr als 10,8 Millionen Franken zur Ausrichtung von Ausfallentschädigungen im Kulturbereich. Damit will er den notleidenden Kulturbereich finanziell besser unterstützen und so einen Teil dazu beitragen, die kulturelle Vielfalt zu erhalten. Der Bund sieht für den Kanton Luzern Mittel im Umfang von 5,4 Millionen Franken vor, wenn der Kanton im gleichen Mass finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.

Zudem werden Nachtragskredite beantragt für folgende Bereiche:

Hochschule Luzern: Die Hochschule Luzern war bereits im Jahr 2020 stark von der Corona-Krise betroffen. Mehrkosten aufgrund von Corona werden auch im Jahr 2021 anfallen. Die Hochschulleitung hat eigene Massnahmen zur Kostenreduktion ergriffen. Damit ein ausgeglichenes Budget erreicht werden kann, hat der Konkordatsrat mit dem Budget 2021 auch eine zusätzliche Trägerrestfinanzierung beschlossen. Für den Kanton Luzern bedeutet das Mehrausgaben von rund vier Millionen Franken.

Touristische Angebote: Das eidgenössische Parlament hat 2020 eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes verabschiedet. Dieses sieht die finanzielle Unterstützung von touristischen Angeboten im öffentlichen Verkehr für die Monate März bis September 2020 vor. Die finanziellen Ausfälle der anspruchsberechtigen Unternehmen im Kanton Luzern werden auf rund 900´000 Franken geschätzt. Der Bund beteiligt sich mit 400´000 Franken. Der Kanton Luzern hat somit Mehrausgaben von 500´000 Franken.

Härtefallmassnahmen: Der Kantonsrat hat im November 2020 einen Sonderkredit über 25 Millionen Franken bewilligt. Nun soll das bisherige Verhältnis zwischen Kreditsicherungsgarantien und A-fonds-perdu-Beiträgen flexibilisiert werden. Das hat zur Folge, dass der Anteil an nicht rückbezahlbaren Beiträgen steigen wird, was einen zusätzlichen Nachtragskredit des Kantonsrates notwendig macht. Durch die Flexibilisierung der Garantien und A-fond-perdu-Beiträgen ist ein Nachtragskredit von 3,9 Millionen Franken für nicht rückzahlbare Beiträge nötig.

18.02.2021 :: pd