Das Richtprojekt zeigt ein Gebäude, wie es laut den Definitionen der ZPP möglich wäre. Das effektive Bauprojekt könnte aber anders aussehen. / Bild: zvg
Langnau: Am 7. März entscheidet das Stimmvolk über die «ZPP Am Bärenplatz». Diese definiert, wie dort gebaut werden kann. Zu reden gibt die Grösse und die Anordnung der Bauten.
Eine kurze Rückblende: Auf dem Areal stand einst der stattliche Gasthof Löwen, später eine Do-it-Migros-Filiale und heute befindet sich dort ein Parkplatz. In naher Zukunft soll dort ein neues Gebäude entstehen. Würde nach der heute geltenden baurechtlichen Grundordnung dort ein neues Haus erstellt, wäre dies viel kleiner als jenes, welches das Richtprojekt (siehe unten rechts) zeigt. Ein kleines Gebäude sei nicht zeitgemäss steht in der Boschaft zur Abstimmung vom 7. März: «Bund und Kanton verlangen von den Gemeinden heute einen haushälterischen Umgang mit dem Boden – und damit verbunden eine stärkere Siedlungsentwicklung nach innen.»
Begutachtet, was dort möglich ist
Um auszuloten, wie das Areal bebaut werden könnte, hat sich der Gemeinderat entschieden, ein so genanntes Gutachterverfahren durchzuführen. Dieses Vorgehen wurde später in der Mitwirkung kritisiert und ein Architekturwettbewerb verlangt.
Die Gemeinde und die Grundeigentümerin, die iPlus AG, haben eine Planungsvereinbarung unterzeichnet. Die Firma zahlt die Hälfte des rund 250´000 Franken teuren Gutachterverfahrens. Drei Architekturbüros sowie der Leiter der Denkmalpflege des Kantons haben von 2016 bis 2018 in mehreren Workshops ein Richtprojekt erarbeitet. «Ich masse mir nicht an, über die Architektur zu urteilen», sagte Gemeinderat Niklaus Müller. «Ich hatte aber den Eindruck, dass sehr umfassende Abklärungen vorgenommen und sehr gewissenhaft gearbeitet wurde.»
Anhand des Richtprojekts hat die Gemeinde dann die Angaben für die Zone mit Planungspflicht definiert. «Dazu gehört unter anderem, dass die Bauten zwingend ein Satteldach aufweisen müssen; dass die Höhe bei der First maximal 19 Meter betragen darf; dass eine Einstellhalle gebaut werden muss oder dass die Gebäude sowohl für Gewerbe wie fürs Wohnen genutzt werden können», nennt Niklaus Müller Beispiele. Für ihn ist die Abstimmung über die «ZPP Am Bärenplatz» die zweite innert weniger Monate. Im Herbst 2020 konnte das Langnauer Stimmvolk an der Urne über die «ZPP Am Ilfiskreisel» entscheiden, nachdem auch dort das Referendum ergriffen worden war. Die Bürgerinnen und Bürger hiessen diese klar gut.
Wurden beim Bärenplatz die Anregungen der Mitwirkung zu wenig berücksichtigt, dass schon wieder ein Referendum ergriffen wurde? «Es gab insgesamt 26 Mitwirkungseingaben, dies bei knapp 6500 Stimmberechtigten. Das muss man schon ein bisschen in Relation stellen. Abgesehen davon flossen Sachen in die ZPP ein», betont Niklaus Müller. Er zeigt trotzdem ein gewisses Verständnis für das Referendumskomitee: «Es ist in der aktuell geltenden Planungspolitik die einzige Möglichkeit, dagegen zu sein. Nun wird halt auch hier das Stimmvolk entscheiden.»
Wie weiter bei Ja oder Nein?
Sagt das Volk Ja, würde als nächster Schritt die Überbauungsordnung ausgearbeitet, die durch den Gemeinderat genehmigt würde. Anschliessend könnte die Bauherrschaft das Baugesuch einreichen. «Das Resultat der Abstimmung hätte wohl auch einen gewissen Einfluss auf die Überbauungsordnung. Je grösser die Zustimmung zur ZPP, desto mehr ist die gemachte Planung legitimiert», ist der Gemeinderat überzeugt.
Und was passiert bei einem Nein? «Im Moment würde nichts ändern», sagt Müller. «Die heute gültige baurechtliche Grundordnung wäre weiterhin in Kraft. Das angedachte Projekt wäre sicher nicht möglich.» Ob dann ein neuer Anlauf für eine «ZPP Am Bärenplatz» genommen würde, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. «Ich hoffe auf ein klares Ja zur ZPP Am Bärenplatz. Sie ist eine ausgewogene Lösung, welche relevanten Themen berücksichtigt.»