Escholzmatt-Marbach: Die Mitarbeitenden der Gemeindekanzlei wie auch des Steueramts müssen, soweit möglich, zu Hause arbeiten (Home-Officepflicht). Die Schalteröffnungszeiten wurden daher auf den Vormittag von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr eingeschränkt. «Viele Anliegen können auch ohne persönlichen Kontakt gelöst werden», hält der Gemeinderat fest. Für persönliche Besprechungen seien Termine zu vereinbaren.