Tiefere Schwelle für Härtefallhilfe

Kanton Bern: Der Regierungsrat erleichtert den Zugang zur Härtefallhilfe für Unternehmen mit Spartenrechnung: Er senkt den notwendigen Prozentsatz des Umsatzes von 50 auf 25 Prozent.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Härtefallverordnung vom 18. Januar 2021 angepasst. Eine der Änderungen betrifft die sogenannte Spartenrechnung, mit der Unternehmen mit mehreren Betrieben ein Härtefallgesuch für einen Teil ihres Unternehmens (Sparte) einreichen können. Bisher musste die betroffene Sparte mehr als 50 Prozent zum Umsatz des Unternehmens beitragen. Nun senkt der Regierungsrat den Prozentsatz auf 25 Prozent. «Dank dieser Reduktion können neu auch Unternehmen unterstützt werden, die bisher die notwendigen Kriterien nicht erfüllt haben», informiert der Regierungsrat. Diese Verordnungsanpassung trage dazu bei, das Überleben dieser Betriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.

Spätere Anpassungen möglich 

Zudem wird neu in der Verordnung festgehalten, dass sich ein Unternehmen für eine der drei Formen der Sofortunterstützung entscheiden muss. Die Vollzugsstelle hat jedoch neu die Möglichkeit, über eine Wiedererwägung oder eine Wiederaufnahme des Gesuchverfahrens eine bereits früher ausbezahlte Unterstützung anzupassen. Schliesslich wird in der Verordnung festgehalten, dass besonders betroffene Unternehmen nicht den Nachweis erbringen müssen, dass sie alle notwendigen Massnahmen zum Schutz ihrer Kapitalbasis und Liquidität getroffen haben. Die Verordnungsanpassung trat am 4. Februar in Kraft.

Bis am 3. Februar wurden im Kanton Bern 371 Härtefallgesuche eingereicht. Davon konnten 113 Gesuche entschieden werden; 100 Gesuche wurden positiv beurteilt. Die zugesicherten Beiträge belaufen sich auf 5,91 Millionen Franken.

11.02.2021 :: pd