Bilanz und weitere Hilfe in Aussicht

Kanton Luzern: Der Finanzdirektor zieht eine Zwischenbilanz zum Härtefallprogramm und sagt, welche weiteren Unterstützungsmassnahmen der Regierungsrat umsetzen will.

Aufgrund der behördlich angeordneten Schliessungen hat der Luzerner Regierungsrat entschieden, 40 Millionen Franken als gebundene Ausgabe in eigener Kompetenz für diese Unternehmen zu sprechen. Diese würden zeitnah als A-fonds-perdu-Beiträge den behördlich geschlossenen Unternehmen ausbezahlt, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Diese 40 Millionen wurden beschlossen, bevor der Bund am 13. Januar kommuniziert hat, dass er einen Grossteil der Läden schliesst.

Neben der Unterstützung für behördlich geschlossene Betriebe hat der Kanton bereits im Oktober und Mitte Dezember je ein Hilfspaket für die Luzerner Unternehmen zusammengestellt. Das eine ist in Zusammenarbeit mit der Albert-Koechlin-Stiftung (AKS) entstanden, das andere in Kooperation mit dem Bund. Für Letzteres hat der Kantonsrat in der Dezembersession einen Sonderkredit über 25 Millionen Franken bewilligt. 

Nun zieht der Luzerner Finanzdirektor ein erstes Fazit über die Härtefallhilfe. 

Viele Gesuche aus der Gastronomie

Für die Härtefallhilfe in Zusammenarbeit der Albert-Koechlin-Stiftung seien bis dato etwas mehr als 90 Gesuche eingegangen, hält Reto Wyss fest. Rund ein Drittel stamme aus der Gastronomiebranche, gefolgt von Unternehmen aus der Reise- und Tourismusbranche. «Bis dato wurden etwas mehr als 40 Prozent der 1,1 Millionen Franken ausbezahlt. Es ist davon auszugehen, dass mit den noch pendenten Gesuchen der gesamte Betrag eingesetzt wird», meint der Finanzdirektor. 

Für die Härtefallmassnahmen – finanziert durch Bund und Kanton – seien bis jetzt rund 60 Gesuche eingereicht worden, knapp die Hälfte aus der Gastronomiebranche. «Mehr als die Hälfte der Unternehmen, die ein Gesuch eingereicht haben, beschäftigen weniger als fünf Mitarbeitende», steht in der Mitteilung. Ein Viertel der Unternehmen zähle zwischen fünf und zehn Mitarbeitende. Die meisten Unternehmen, welche ein Härtefallgesuch stellten, wiesen einen Jahresumsatz von weniger als einer Million Franken auf. Die ersten Auszahlungen können frühestens am 4. Februar,  nach Ablauf der Referendumsfrist, ausgelöst werden.

Zwei Instrumente, ein Ziel 

Die Härtefallunterstützung des Kantons Luzern besteht aus zwei Instrumenten, die beide das Ziel verfolgen, Unternehmen so gut wie möglich finanziell zu unterstützen.

Für die Härtefallmassnahmen zugunsten von Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von 40 Prozent hat der Kantonsrat mittels Dekret einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken verabschiedet. Ein weiteres Dekret dazu könnte der Kantonsrat anlässlich der Märzsession beschliessen.

Als zweites Unterstützungsinstrument werden aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 13. Januar behördlich geschlossene Betriebe einfacher mit Mitteln der Härtefallmassnahmen unterstützt. Der Regie-
rungsrat beabsichtigt, dafür 40 Millionen Franken als gebundene Ausgabe zu beschliessen. 

Unterstützung für Bergbahnen

Weiter beantragt die Luzerner Regierung gestützt auf das Personenbeförderungsgesetz des Bundes beim Kantonsparlament einen Kostenrahmen von 900’000 Franken, um besonders hart getroffene touristische Transportunternehmen wie etwa Bergbahnen zu unterstützen. «Diese haben für die wirtschaftliche Entwicklung touristischer Regionen eine besondere Bedeutung», betont der Regierungsrat. Der Bund werde sich mit einem Beitrag von 400’000 Franken daran beteiligen.

21.01.2021 :: pd