Einfachere Hilfe für Unternehmen

Kanton Bern: Der Regierungsrat hat die angepasste Verordnung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen in Kraft gesetzt. Härtefällen soll rasch geholfen werden.

Unternehmen im Kanton Bern sollen so rasch wie möglich von den verbesserten Härtefallmassnahmen profitieren können, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Er hat deshalb die kantonale Härtefallverordnung geändert und am 18. Januar in Kraft gesetzt. Die vom Bundesrat beschlossenen Vereinfachungen und Lockerungen würden weitgehend übernommen. Damit könne der Vollzug einfach und schnell ausgestaltet werden, hält der Regierungsrat fest. Der Neustart des Vollzugs erfolge so rasch als möglich. Es gelten dann die folgenden vom Bundesrat definierten Eckwerte:

• Bei einer Schliessung ist kein Nachweis des Umsatzrückgangs mehr nötig: Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden (insbesondere Restaurants, Bars und Discotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe) gelten neu automatisch als Härtefälle, sofern sie auch die übrigen Kriterien erfüllen.

• Unternehmen, die von Januar bis Juni 2021 in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Umsatzrückgänge erleiden, können neu den Umsatz der letzten zwölf Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 als Bemessungsgrundlage verwenden.

• Das Verbot, Dividenden oder Tantiemen zu bezahlen oder Kapitaleinlagen von Eigentümern zurückzubezahlen, wird auf drei Jahre oder bis zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfen verkürzt.

• Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.

• Höhere Obergrenzen für à-fonds-perdu-Beiträge: Der Kanton kann Unternehmen mit Beiträgen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes und bis zu 750’000 Franken je Unternehmung für die Ausfälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entschädigen.

Zur Berechnung der Beiträge werden neu die Fixkosten, das heisst, alle vom Umsatz unabhängigen Kosten ohne Löhne, hinzugezogen. Die so berechneten Fixkosten dienen der Festlegung der Unterstützung. Der Kanton verzichtet zudem auf den Nachweis, dass beim Unternehmen im Jahr 2019 keine Überschuldung vorliegt und der Betrieb bis Mitte 2021 überlebensfähig sein muss.

Bis zu 6000 Betriebe betroffen

Die Unternehmen können die Härtefallgesuche bis am 31. Juli 2021 stellen. Aufgrund des deutlich erleichterten Verfahrens geht der Regierungsrat davon aus, dass über 6000 Gesuche eingereicht werden. Das sind mehr als doppelt so viele wie beim bisher gültigen Verfahren. «Im Moment ist noch nicht absehbar, ob und wie lange der zur Verfügung stehende Rahmenkredit ausreichen wird, um alle Unternehmen zu unterstützen, die die Beitragskriterien erfüllen», hält der Regierungsrat fest. Er erwarte, dass der Bundesrat die bereits vom eidgenössischen Parlament gesprochenen 750 Millionen Franken, deren Verwendungszweck noch nicht definiert ist, vollumfänglich den Kantonen zur Verfügung stellen werde, ohne dass diese die zusätzliche Tranche mitfinanzieren müssten. 

Der Regierungsrat fordert zudem vom Bundesrat, dass er dem Parlament in der Frühlingssession 2021 eine fünfte Tranche für die Umsetzung der Härtefallmassnahmen in der Schweiz beantragt, «sodass die Finanzierung und Gleichbehandlung aller beitragsberechtigten Gesuche im Kanton Bern garantiert werden kann», wie er weiter schreibt.

Detaillierte Informationen zum Härtefallverfahren sind unter www.be.ch/covid-support zu finden.

21.01.2021 :: pd