Härtefallverordnung angepasst

Kanton Luzern:

Der Kanton hat die Verordnung über Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen angepasst. Bis dato konnten Unternehmen nur eine branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfe beantragen. Der Bund und der Kanton Luzern haben das so in ihren Rechtsgrundlagen festgehalten, um Doppelsubventionen zu vermeiden. Der Bund hat nun die Bestimmungen angepasst. Der Grund für diese Anpassung: «Für Unternehmen, die in verschiedenen Branchen tätig sind, war dieses Ausschlusskriterium problematisch. So zum Beispiel für ein Restaurant, das zugleich noch eine Kulturbühne führt», erklärt der Luzerner Regierungsrat in einer Medienmitteilung.

Der Kanton Luzern hat seine Härtefallverordnung in diesem Bereich an die Bundesregelung angepasst. Neu können Unternehmen, die verschiedene Sparten umfassen, mehrere Unterstützungsmassnahmen beantragen. Ein Luzerner Unternehmen, das beispielsweise in zwei Branchen tätig ist und dafür separate Spartenrechnungen führt, kann für beide Branchen ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen.

07.01.2021 :: pd