Das ändert 2021 bei den Verkehrsregeln

Verkehr: Auf den 1. Januar sind einige Änderungen im Strassenverkehrsrecht in Kraft getreten. Zudem gelten ab 2021 neue Führerausweisregelungen.

Die neuen Verkehrsregeln, die am 1. Januar 2021 schweizweit in Kraft treten, sollen die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen. Das Zentralschweizer Polizeikonkordat hat die Neuerungen zusammengefasst. Im motorisierten Verkehr gilt Folgendes:

• Reissverschluss bei Fahrstreifen-abbau: Es besteht neu eine Pflicht, für jene Fahrzeuge, die auf der nicht -weiterführenden Spur unterwegs sind, abwechselnd den Spurwechsel zu ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass bei Fahrstreifenabbauten zu früh auf den verbleibenden Streifen gewechselt wird. Eine Widerhandlung wird mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken geahndet.

• Rettungsgasse: Die Rettungsgasse soll dafür sorgen, dass Blaulicht-kräfte rascher zur Unfallstelle gelangen. Die Missachtung der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, wird mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken geahndet.

• Rechtsvorbeifahren: Im Grundsatz ist das Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn neu gestattet, allerdings nur dann, wenn das Manöver mit der gebotenen Vorsicht erfolgt. Wenn sich auf dem linken (bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen die Verkehrsteilnehmenden auf der rechten Spur neu mit der nötigen Vorsicht vorbeifahren, auch wenn sich rechts noch keine Kolonne gebildet hat. Aufgepasst: Wer einen Spurwechsel vornimmt, muss auch mit Fahrzeugen rechnen, die rechts an einem vorbeifahren.

• Rechtsüberholen: Das Rechtsüberholen bleibt verboten. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen wird mit einer Ord-nungs-busse von 250 Franken geahndet.

• Autos mit Anhänger: Neu dürfen leichte Anhängerzüge bis 3,5 Tonnen (Personenwagen, Lieferwagen) auf Autobahnen bis 100 km/h fahren.

Neuerungen im Langsamverkehr

• Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrrad und Motorfahrrad ohne Vortritt ist gestattet, sofern die Lichtsignalanlage mit einer Zusatztafel ausgestattet ist. Dabei muss auf Fussgängerinnen und Fussgänger sowie den Querverkehr geachtet werden; diese haben Vortritt.

• Velos auf Trottoir: Neu dürfen Kinder bis zwölf Jahre auf dem Trottoir fahren, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Sie haben gegenüber Fussgängern keinen Vortritt.

• Fahrradstrassen in Tempo-30-Zonen können eingerichtet werden. Dort, wo vorhanden, fällt der automatische Rechtsvortritt weg. Vortritt hat, wer auf der Fahrradstrasse fährt.

Weitere Neuerungen

• Der Elektromobilität wird Rechnung getragen. Wird ein Parkfeld mit dem Signal «Ladestationen» ausgestattet, dürfen nur E-Fahrzeuge während der Ladezeit dort abgestellt werden. Danach ist wieder wegzufahren. Widerhandlungen werden je nach Zeitüberschreitung mit einer Ordnungsbusse zwischen 40 und 100 Franken geahndet.

• Lernfahrten: Ab 2021 dürfen Jugendliche schon ab 17 Jahren ein Auto (Kategorie B) lenken, um so das Fahren zu erlernen. Sie sind aber zu einer einjährigen Lehrzeit verpflichtet, bevor sie an die praktische Prüfung gehen dürfen. Diese Regelung gilt für Jugendliche bis 20 Jahre.

• Motorrad: Das Mindestalter wird bei einzelnen Motorradkategorien gesenkt und es gibt keinen Direkteinstieg in die Kategorie A mehr. Es gibt die Kategorie «Kleinmotorräder» ab 15 Jahren, Hubraum bis 50 ccm und maximal 4 kW (ehemalige 50er--Roller). Mit der Kategorie A1 können Personen zwischen 16 und 18 Jahren bereits Motorräder bis maximal 125 ccm lenken.

07.01.2021 :: pd