Letzter Entscheid zur Moorlandschaft

Letzter Entscheid zur Moorlandschaft
Auch wenn die Moorlandschaftsplanung in Kraft tritt, darf das Rotmoos weiterhin durchwandert werden. / Bild: Jakob Hofstetter (jhk)
Schangnau: Am 13. Dezember kommt die Moorlandschaftsplanung Rotmoos/Eriz an die Urne. Die drei anderen beteiligten Gemeinden haben dieser bereits zugestimmt.

Seit Annahme der Rothenturminitiative sind Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung Schutzobjekte. Dies gilt auch für die Moorlandschaft Rotmoos/Eriz, welche gut 36 Quadratkilometer gross ist und in den Gemeinden Schangnau, Horrenbach-Buchen, Eriz und Sigriswil liegt. Weil die meisten Moorlandschaften von Menschen bewohnt und genutzt werden und gleichzeitig Lebensraum sind für seltene Tiere und Pflanzen, muss ein Konsens gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Interessen. Dazu dient die Moorlandschaftsplanung. Bereits Ende 2001 setzten die vier Gemeinden eine Arbeitsgruppe ein, um diese zu erarbeiten. 2004 kam sie vor die Gemeindeversammlungen. Wegen einer Beschwerde zur Moorlandschaftsplanung an er Lenk kam es dann aber zu einer längeren Verzögerung. Nachdem das Verwaltungsgericht diese Beschwerde gutgeheissen hatte, musste die Moorlandschaftsplanung fürs Rotmoos komplett überarbeitet werden. Beispielsweise wurden für alle Alpbetriebe im Perimeter Bewirtschaftungspläne gefordert.

Einsprache nicht bereinigt

«Die Arbeitsgruppe bemühte sich, an über 20 Sitzungen, Besprechungen und Begehungen nach Lösungen zu suchen, die sowohl den Interessen der Grundeigentümer und der Bewirtschafter wie auch dem Schutz der Moorlandschaft dienen», schreibt der Gemeinderat Schangnau in seiner Botschaft zur Urnenabstimmung vom 13. Dezember. Das Resultat lag im Februar und März dieses Jahres in allen vier Gemeinden öffentlich auf. Es gingen zwei Einsprachen ein. Jene der Skilift AG Innereriz konnte grösstenteils bereinigt werden, die Einsprache von Bruno Hirschi aus Schangnau dagegen nicht. Er sei nicht generell gegen den Moorschutz, jedoch dürfe damit der Spielraum der Alpbetriebe nicht eingeschränkt werden, sagte er im April gegenüber der «Wochen-Zeitung». Das sei mit der vorliegenden Planung aber der Fall. Die Einsprache wurde vom Gemeinderat Schangnau abgelehnt. «Über unerledigte Einsprachen entscheidet nicht die Gemeinde, sondern der Kanton, das heisst, das zuständige Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) im Rahmen der Gesamtgenehmigung der Moorlandschaftsplanung», hält der Gemeinderat in seiner Botschaft fest. Werde die Vorlage abgelehnt, entscheide ebenfalls der Kanton.

Bereits abgestimmt über die Moorlandschaftsplanung Rotmoos/Eriz haben die Gemeinden Horrenbach-Buchen, Eriz und Sigriswil – überall mit einem einstimmigen Ja.

03.12.2020 :: Silvia Wullschläger (sws)